Ihre Finanzbuchführung dient im Wesentlichen dazu, Ihnen Informationen über Ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bereitzustellen. Diese bildet das Fundament für eine hochwertige betriebswirtschaftliche Beratung und beugt somit unternehmerischen Krisen vor.
Die Finanzbuchführung ist an die Einhaltung zahlreicher Termine, Regeln und Fristen geknüpft. Durch die Inanspruchnahme unseres Dienstleistungsangebotes können Sie Aufgaben übertragen, die Sie selbst nicht erledigen möchten.
Zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse, gliedern sich unsere Dienstleistungen im betrieblichen Rechnungswesen in die nachfolgenden Module auf:
Finanzbuchhaltung | Klassik | Komfort | Premium |
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Abstimmung der Summen- und Saldenliste | ✔ | ✔ | ✔ |
Übersicht über Ihren wirtschaftlichen Erfolg (BWA) | ✔ | ✔ | ✔ |
Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung | ✔ | ✔ | ✔ |
Elektronische Übertragung Ihrer Kontoauszugsdaten | ✔ | ✔ | ✔ |
Unterjährige Erfassung von Abgrenzungsposten (Abschreibungen, Eigenverbrauch und Zinsen) |
✔ | ✔ | ✔ |
Einsatz des kanzleiinternen Pendelordners | ✔ | ✔ | ✔ |
Führung eines elektronischen Kassenbuches | ✔ | ✔ | ✔ |
Übersicht über Ihren wirtschaftlichen Erfolg (BWA) mit Vorjahresvergleich |
✔ | ✔ | ✔ |
Übersicht über Ihre offenen Forderungen und Verbindlichkeiten (Offene-Posten-Liste) |
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Hochrechnung Ihres betriebswirtschaftlichen Ergebnisses mit Steuerprognose |
✔ | ✔ | |
Überwachung und ggf. Anpassung Ihrer Steuervorauszahlungen | ✔ | ✔ | |
Ertrags- und Liquiditätsplanung des neuen Jahres | ✔ | ||
Monatliches Reporting | ✔ |
Für eine korrekte Lohnbuchführung ist die genaue Kenntnis des aktuellen Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechts unerlässlich. Häufige Gesetzesänderungen und der hohe administrative Aufwand für die Lohnbuchführung binden in den Unternehmen erhebliche Ressourcen.
Als Ihr Steuerberater sind wir über die aktuellen Änderungen und neuesten Vorschriften stets bestens informiert und sichern Ihnen dadurch eine effiziente, gesetzeskonforme und zuverlässige Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Mitarbeiter zu. Darüber hinaus stehen wir als Ihr Berater für Fragen rund um das Personalwesen gerne zur Verfügung.
Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung der Tätigkeiten Ihrer Lohnbuchführung in unserer Kanzlei – von der Erfassung der Stamm- und Bewegungsdaten bis zur Auswertung, der direkten Weiterleitung der Zahlungssätze an Banken sowie der Erstellung von Berichten und Statistiken.
Es erfolgt eine grundsätzliche Abstufung in den Bereichen Festlohn, Stundenlohn und Baulohn.
Erstellen von Bescheinigungen
Wir nehmen Ihnen die Arbeit für die Vielzahl der Nachweise ab und erstellen für Sie sämtliche Bescheinigungen und Anträge, wie
Wir begleiten die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.
Der Jahresabschluss ist das betriebswirtschaftliche Spiegelbild Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten im vergangenen Geschäftsjahr. Deshalb erhalten Sie Ihren Jahresabschluss möglichst zeitnah und mit einer umfassenden Beratung, in der wir gemeinsam die Zielrichtung Ihres Unternehmens festlegen. Der Jahresabschluss könnte damit die Grundlage für eine Planungsrechnung für das folgende Geschäftsjahr bilden. In Abstimmung mit Ihnen diskutieren wir Bewertungsspielräume, steuerliche Wahlrechte und zeigen Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten muss sichergestellt sein, dass Ihr Unternehmen solide finanziert ist. Dabei richten wir unser Augenmerk insbesondere auf die Sicherstellung der dispositiven Liquidität, d. h. der Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Auch der gesetzliche Druck der Bankenlandschaft durch Rating und Basel II erfordern eine Analyse Ihres Unternehmens unter finanziellen Gesichtspunkten.
Mit unserem Beratungsangebot zur Unternehmensfinanzierung verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre aktuellen Kredit- und Leasingverträge.
Auf Wunsch: Unterstützung bei Außenterminen Bank- und Kreditverhandlungen
Bei der Unternehmensplanung stellt sich für uns die Frage, inwieweit sich Veränderungen in Ihrem Unternehmen auf den Gewinn und vor allem auf Ihre Liquidität in den nächsten Jahren auswirken.
Zur Verbesserung Ihrer Planungssicherheit und zur Minimierung finanzieller Überraschungen, erstellen wir in Zusammenarbeit mit Ihnen eine Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau für das kommende Geschäftsjahr oder die nächsten Jahre.
Auf Wunsch: Unternehmensbewertung nach anerkannten Verfahren.
Ein unterjähriges Controlling verschafft Ihnen Sicherheit und Transparenz in der täglichen Unternehmenssteuerung. Mit der Implementierung eines Controllingsystems verfügen Sie ständig über zeitnahe betriebswirtschaftliche Informationen. Somit können Fehler vermieden werden. Kurskorrekturen sind schneller möglich, da Sie flexibler auf Veränderungen des Marktes und Ihres Umfeldes reagieren können. Ferner trägt ein unterjähriges Controlling wiederum zu einer besseren Ratingeinstufung Ihrer Hausbank bei und verschafft Ihnen günstigere Zinsen.
Nur was wir messen können, können wir auch managen!
Auf Wunsch: Unternehmensbewertung nach anerkannten Verfahren.
Bewertung von Freiberuflerpraxen (z. B. Ärzte, Steuerberater etc.) Neben der steuerlichen Beratung gehört zu unserem Aufgabenschwerpunkt auch die Unternehmensbewertung nach den Verlautbarungen des IDW. Die Bewertung von Unternehmen hat in der täglichen Praxis immens an Bedeutung zugenommen. So kann z. B. eine fachgerechte Unternehmensbewertung für die Höhe der Zinskonditionen entscheidend sein. Dabei hängt der Wert eines Unternehmens wesentlich vom Anlass, Ziel und Funktion der Bewertung ab. Das Ergebnis der Unternehmensbewertung ist wichtige Entscheidungsgrundlage für Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen (Asset Deal), Ein- und Austritt von Gesellschaftern, Abfindungen im Familienrecht, Zugewinnausgleich und Erbansprüchen.
Der BGH hat mit seinen Entscheidungen vom 08.02.2008, 02.02.2011 und 09.02.2011 ein großes Neuland betreten. Im Familienrecht muss eine Bewertung nach der sogenannten modifizierten Ertragswertmethode erfolgen. Im Übrigen müssen Praxen für alle Rechtsformen nach dem Ertragswertverfahren gemäß IdW S1 bewertet werden.
Im Urteil vom 09.02.2011 (XII ZR 40/09) hat der BGH sehr schlüssig formuliert und begründet:
"Eine Bemessung des Wertes allein nach dem Umsatz verbietet sich schon deswegen, weil der Umsatz keine sicheren Rückschlüsse auf die Gewinnerwartung, und damit auch nicht auf den am Stichtag realisierbaren Wert, zulässt." (Rz. 18 a)
Die bisher jahrelang angewandten Umsatz-Vervielfältiger sind also rechtlich im "Aus" und gehören somit der Vergangenheit an.
Schon im Urteil vom 08.02.2008 hat der BGH mehr als deutlich verlangt, dass für Zwecke der Bewertung, gleich welcher Methode, ein individueller Unternehmerlohn zu berücksichtigen sei. Der Unternehmerlohn spielt also, sowohl im Familienrecht bei der modifizierten Ertragswertmethode, als auch bei der Bewertung nach dem Ertragswertverfahren (IdW S1), eine wesentliche Rolle.
Wir bewerten für Sie ihr Unternehmen. Ferner stehen wir Ihnen als kompetenter Partner für Schieds- oder Gerichtsgutachten jeglicher Art in allen Instanzen gerne zur Verfügung.
Mit den modernen Möglichkeiten der digitalen Zusammenarbeit zwischen uns und Ihnen sparen Sie nicht nur Zeit und somit Geld, sondern Sie optimieren Ihre Betriebsabläufe nachhaltig. Nutzen Sie die Digitalisierung als Chance und genießen Sie schon bald alle Vorteile:
Wir empfehlen Ihnen nicht nur den Weg in die digitale Welt – wir unterstützen Sie auch bei der Einrichtung in Ihrer Firma. Gerne schulen wir Sie und Ihre Mitarbeiter zur Anwendung, zu allen Vorteilen und der Nutzung Ihrer Onlinelösung.
Der klassische Pendelordner war einmal. Gehen Sie mit uns den Weg in die Zukunft und nutzen Sie unsere digitalen Angebote. Im Zuge der Digitalisierung bietet Ihnen Addison OneClick viele Vorteile und eine enorme Zeitersparnis. Die meisten Belege und Rechnungen bekommen Sie heutzutage sowieso digital, alle anderen scannen Sie uns und übermitteln uns diese online, ohne dass Sie die originalen Papiere außer Haus geben müssen.
Das erspart Ihnen ab sofort:
Eine extra Software-Installation ist nicht nötig. Alles läuft über Ihren Browser, Addison OneClick funktioniert einfach über jede stabile Internetverbindung, auch unterwegs per Smartphone oder Tablet.
Online haben Sie dabei jederzeit Zugriff auf alle gescannten Belege, aktuelle Daten und Auswertungen und beispielsweise auf offene Posten.
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Die pünktliche und rechtzeitige Erstellung ihrer privaten Steuererklärung ist nicht nur vom Gesetzgeber gefordert, sondern schützt Sie auch vor überraschenden finanziellen Belastungen. Als Partner für diese Aufgabenstellung sorgen wir für die zuverlässige, individuell angepasste und vollständige Bearbeitung ihrer privaten Steuerangelegenheiten.
Steuerdeklaration bedeutet für uns die Ausnutzung aller für Sie optimalen Wahlrechte zur Minimierung Ihrer Abgabenlast.
Fordern Sie jetzt unsere Checkliste für Ihre Einkommensteuererklärung an.
Optionale Zusatzleistungen:
Schuhkartonlösung
Sie gehören zu den Menschen, die nichts mit Belegen anfangen können und schon beim Abheften allergische Reaktionen zeigen?
Dann nutzen Sie unseren Sortier- und Ablageservice. Sie bringen die Belege im Schuhkarton oder einem einfachen Hefter, den Rest erledigen wir.
Prüfung Ihres Steuerbescheides
Nach unserer Einschätzung ist jeder dritte Bescheid fehlerhaft. Deshalb gehen bei uns alle Steuerbescheide durch einen genauen Prüfprozess, damit auch das anerkannt wird, was angesetzt wurde.
Anpassung der Steuervorauszahlungen
Wenn sich Ihre Einkommenssituation ändert, ist es sinnvoll, auch die Vorauszahlungen anzupassen. Nach Rücksprache mit Ihnen übernehmen wir das für Sie.
Vorsorglicher Einspruch
Eine Vielzahl von Verfahren ist bei den Finanzgerichten anhängig, die nachträglich noch Auswirkungen auf die Steuerlast haben können. Vorsorglich legen wir gegen die häufigsten Tatbestände Einspruch ein, um Ihnen so die Möglichkeit offen zu halten, von einem für den Steuerpflichtigen positiven Urteil zu profitieren.
Stundungsanträge und Verrechnungsanträge
Aktien oder festverzinsliche Wertpapiere, Kapitallebens- oder Rentenversicherung? Diese möglichen Formen des Vermögensaufbaus gilt es auf Ihre persönliche Situation abzustimmen und zur Bildung Ihres Vermögens so optimal wie möglich einzusetzen.
Erstellung eines Plans zum Vermögensaufbau/Schuldenabbau unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation.
Woher kommt Ihr Geld (Mittelherkunft) und wo geht es hin (Mittelverwendung)? Wie viel geht in den Vermögensaufbau, wie viel geht in die Altersvorsorge und wie viel geben Sie für den privaten Konsum aus?
Fragen, die wir mit Ihnen zusammen beantworten.
Trennung und Scheidung haben weitreichende steuerliche Folgen. Regelmäßig sind in einer Ehekrise u. a. folgende Sachverhalte zu beachten:
Neben den o. g. Punkten unterstützen und beraten wir Sie umfassend bei den steuerlichen Problemen und Risiken bei einer Trennung/Scheidung.
Leider sind die Steuerbescheide der Finanzverwaltung häufig fehlerhaft.
Um trotzdem Ihre Rechte zu wahren, übernehmen wir nicht nur die Prüfung von Steuerbescheiden, sondern vertreten Sie auch im Rahmen eventueller Einspruchs- und Klageverfahren.
Um darüber hinaus Ihren Handlungsspielraum zu erweitern, stellen wir für Sie alle erforderlichen Anträge bei den jeweiligen Behörden bzw. Institutionen.
Wir setzen Ihre Rechte gegenüber Finanzämtern und Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof durch.
Ihre Geschäftsidee benötigt Förderer:
Die Beschaffung finanzieller Mittel geschieht dabei in der Regel über öffentliche Fördermittel (KfW-Mittelstandsbank oder NRW-Bank). Diese Darlehen sind zinsvergünstigt und in den ersten Jahren der Existenzgründung tilgungsfrei.
Um einerseits finanziell gefördert werden zu können und sich andererseits Planungssicherheit zu verschaffen, benötigen Existenzgründer in jedem Fall einen Businessplan. Hat das Unternehmen auch unter Kostendruck eine Überlebenschance auf dem Markt?
Mit Ihnen gemeinsam stellen wir Ihre Geschäftsidee in einem professionellen Businessplan dar. Die Unterlagen werden so aufbereitet, dass z. B. eine Bank eine klare Vorstellung von Ihrem Vorhaben bekommt. Sie sparen nicht nur Zeit, sondern verbessern die Chancen für die Kreditvergabe.
Wird eine Kreditlinie benötigt, um die laufenden schwankenden Ausgaben vorzufinanzieren?
Auf Wunsch:
Fast jeder Mensch hat Erben – dies wird durch die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge bestimmt. Doch nicht immer ist die gesetzliche Erbfolge auch diejenige, der der Erblasser sein Vermögen hinterlassen will.
Bestimmen Sie Ihre persönliche Standortbestimmung und regeln Sie Ihre Vermögensnachfolge.
Wir helfen Ihnen, Ihre Erbfolge nach Ihren Wünschen und Vorstellungen rechtssicher – und vor allem unter der Berücksichtigung von finanziellen und steuerlichen Gesichtspunkten optimal zu gestalten. Wir legen mit Ihnen die Vorgehensweise fest, welche vor allem Ihre Ziele zur Realität werden lässt.
Lesen Sie jetzt topaktuell unsere Information zu
Anzeigepflichten bei Schenkungen und Erbschaften sowie Familienpool – Das intelligente Gestaltungsmittel zur Optimierung vorweggenommener Erbfolge.
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