Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein Arbeitslohn
Viertes Gesetz zur „Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“
Das Zuwendungsempfängerregister: Bedeutung und Erfüllungsaufwand für Unternehmen
Betriebsprüfung auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig