Aufgaben und Arten der Testamentsvollstreckung
Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers sind im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 2205 geregelt: „Der Testamentsvollstrecker hat den Nachlass zu verwalten. Er ist insbesondere berechtigt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über die Nachlassgegenstände zu verfügen.“ Er allein verwaltet den Nachlass, nimmt ihn in Besitz und darf darüber verfügen, also Teile kaufen und verkaufen, nicht aber Vermögen verschenken. Solange die Verwaltung dauert, sind die Erben von den Verfügungen ausgeschlossen. Den Erben ist deshalb Zugriff auf Ihr Erbe so lange verwehrt, bis der Testamentsvollstrecker ihnen ihren Anteil zuweist. Bis zu diesem Zeitpunkt darf keiner Ihrer Erben irgendetwas aus dem Vermögen in Besitz nehmen, verteilen, verkaufen oder in anderer Art darüber verfügen.
Testamentsvollstreckung

Vorteile für Ihre Erben
- Die Arbeitsentlastung für Ihre Erben spielt eine große Rolle, denn vielleicht haben Ihre Erben Ihren Lebensmittelpunkt weit entfernt von Ihnen oder wohnen sogar im Ausland und können oder wollen sich um ihr Erbe nicht kümmern.
- Ihr Familienfrieden hat eine große Chance.
- Ihre minderjährigen oder behinderten Erben genießen Schutz.
- Ihre Erben genießen Schutz vor Ihren Gläubigern.
- Je nach Gestaltung Ihres Nachlasses profitieren Ihre Erben von der Sicherung und sachgerechten Verwaltung Ihres Unternehmens, des Wertpapierdepots und Ihrer Immobilien und partizipieren durch Beteiligung an den Vermögenserträgen.
- Ihre möglichen karitativen Einrichtungen werden bedacht.
Ihre Vorteile
In einem Testament und mit detaillierten Verfügungen wird Vorsorge für Ihr Alter und die Zeit nach dem Ableben getroffen. Mit dem letzten Willen zeigen Sie auch persönliche Verantwortung für Ihre Familie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Vermögen. Unternehmen Sie nichts, bilden Ihre Erben von Gesetzes wegen eine Erbengemeinschaft. Mit Gemeinschaft hat das in der Regel wenig zu tun. Denn selbst bei einem kleineren Nachlass entsteht in der Praxis regelmäßig Streit über die spätere Aufteilung des Vermögens. Die Ursache für den drohenden Erbschaftsstreit in der Erbengemeinschaft ist, dass rechtlich gesehen jeder Erbe Eigentümer an jedem Nachlassgegenstand wird. Das heißt, jeder Gegenstand gehört zunächst jedem Erben.
Die Erben können grundsätzlich nur einstimmig über Gegenstände aus dem Nachlass verfügen, egal ob es sich eine Sammeltasse, ein Mehrfamilienhaus oder ein ganzes Unternehmen handelt. Unternehmen ohne geregelte Nachfolge geraten so schnell unter Druck. Eifersüchteleien bis zu Differenzen darüber, wer und wie die Firma des Verstorbenen fortzuführen ist, sind das Gift vieler Erbauseinandersetzungen. Bis Streitigkeiten möglicherweise vor Gericht ausgetragen sind, haben sich Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter verabschiedet oder die Bank den laufenden Kredit gekündigt. Wenn z.B. nicht klar ist, ob das selbstgenutzte Haus von der überlebenden Ehefrau weiter bewohnt werden kann, entsteht dass Risiko erheblicher Einbußen bei der Erbschaftsteuer. Wenn nicht geregelt ist, wer Ihr Aktiendepot verwaltet, sind Verlustrisiken gegeben. Viele Verfahren enden dadurch in einer Notverwaltung. Abgesehen von den wirtschaftlichen Schäden ergeben sich umfangreiche steuerliche Risiken.
Wie wir vorgehen
Die Ausgangslage
- Erfassung der familiären Verhältnisse, Verwandtschaftsgrade, ausländische Sachverhalte
- Eine Aufstellung und Bewertung des Grundvermögens, Betriebsvermögens, von Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie Wertpapieren
- Unterscheidung von inländischem und ausländischem Vermögen
- Aufstellung der Verbindlichkeiten und der Gläubiger
- Aufstellung bestehender Verpflichtungen aus Kauf-, Pacht-, Kredit- oder Schenkungsverträgen
- Aufstellung von bestehenden Verpflichtungen und Rechten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen
- Gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Haftung für (Alt-)Verbindlichkeiten
- Gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Haftung für betriebsbedingte Steuern
- Gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme für Garantie- und Gewährleistungen
- Aufstellung der geplanten Verfügungen
- Überlegungen zur gesetzlichen Erbfolge und dem Pflichtteilsrecht
- Bestimmung und Priorisierung der Interessenlage und Motive: Steuern sparen, Versorgung des überlebenden Ehegatten, Familienfrieden, karitative Überlegungen
Gestaltungsfragen
- Steuerlich günstige Verteilung von Vermögensgegenständen
- Umwandlung des Unternehmens
- Gründung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft zur Beteiligung und Partizipation der Erben
- Behindertentestament
- Einbeziehung von Anwalt und Notar
- Ein Nachlassverzeichnis wird erstellt, das Ihren Erben nach der Vollstreckung einen vollständigen Überblick über die Nachlassgegenstände verschafft
- Die Erben haben Anspruch auf einen Rechenschaftsbericht des Testamentsvollstreckers, insbesondere wenn dieser mehr als ein Jahr treuhänderisch tätig ist